Liebe Mitglieder,
aufgrund der Übergangsfrist zu den neuen Lizenzen und der damit verbundenen Umschreibung auf die neuen Segelfluglizenzen SPL und LAPL(S) erhaltet Ihr nachfolgend ein paar Informationen und Hinweise für den Vereinsbetrieb im LSC Erftland e.V..
(Eilmeldung des DAEC zu Umschreibung http://www.daec.de/news-details/item/eilmeldung-fuer-segelflieger/ )
(Link zum Thema http://www.daec.de/sportarten/segelflug/lizenzumschreibung-08042015/ auf DAEC homepage)
Da speziell bis zum Stichtag 08.04.2015 die Situation gegeben ist, dass für die unterschiedlichen Segelfluglizenzen (GPL [bisher/ alt], SPL und LAPL(S)) unterschiedliche Bedingungen zur Gültigkeit gelten, wird vor allem an die Lizenzkontrolle bei uns im Verein ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich.
Dies ist im Wesentlichen darin begründet, das generell die Vereine mit verstärkten Überprüfungen durch die Behörden zu rechnen haben. Wir hatten beispielsweise innerhalb der letzten 12 Monate schon dreimal Besuch von der Bezirksregierung Düsseldorf. Darüber hinaus möchten wir Euch natürlich dabei unterstützen sicherzustellen, dass Eure Lizenz, etc., alle Bedingungen zur Gültigkeit erfüllen. Wir bitten deshalb auch um Nachsicht, wenn wir ( Vorstand/ Flugleiter/ Fluglehrer) Euch in nächster Zeit verstärkt bitten werden uns entsprechend gültige Dokumente und Flüge nachzuweisen.
Zwar seid Ihr, auch als Halter priv. Flugzeuge, grundsätzlich für die Gültigkeit Eurer jeweiligen Lizenzen und Papiere eigenverantwortlich, jedoch haben wir als LSC Erftland ebenfalls gewissen Verpflichtungen, sicherzustellen, dass Ihr als ordentliche LSC-Mitglieder mit gültigen Papieren und Lizenzen am Flugbetrieb in Bergheim teilnehmt. Dies haben uns die Überprüfung durch die Behörde deutlich aufgezeigt.
Spätestens bis zur o.g. Frist, den 08.04.2015, muß die bisherige GPL Lizenz in eine SPL oder LAPL (S) Lizenz umgeschrieben sein. Bei der Ausbildung berücksichtigen wir die neuen Kriterien bereits und unterstützen Euch bei offenen Fragen.
SPL oder LAPL(S) ?
Die Sail Plane Licence (SPL) ist international gültig und bedingt die Tauglichkeit Klasse 2.
Die Light Aircraft Pilot Licence (Sailplane) (LAPL(S)) ist nur innerhalb der EU gültig und stellt geringere Anforderungen an die Tauglichkeit, was gerade für Flieger ab 50 Jahren bezogen auf die Dauer der Fliegertauglichkeit interessant ist. Seitens des Landesverbandes ist vorgesehen, dass Fluglehrer (FI) die SPL Lizenz besitzen sollten um entsprechend Ausbilden zu können.
Gültigkeiten der Tauglichkeiten ?
Klasse 2: bis 40 Jahre – 60 Monate, bis 50 Jahre – 24 Monate, ab 50 Jahre – 12 Monate
Tauglichkeit für LAPL : bis 39 Jahre – 60 Monate, ab 40 Jahre – 24 Monate
Antrag zum Umschreiben ?
Umwandlung_Lizenz_FI_Segelflug
Zum Sprachnachweis (RTPL Test) für das BZF 1 oder das AZF sprecht bitte den DAEC LV NRW, die Behörde oder die Bundesnetzagentur an. Gilt wohl nur für Motorflug Lizenzen.
Mitführen von Papieren und Bedingungen zur Gültigkeit ?
Grundsätzlich müssen Lizenzinhaber neben der Lizenz und dem Funksprechzeugnis immer Ihren Personalausweis und das persönliche und aktuell geführte Flugbuch mitführen. Flugschüler zusätzlich noch Ihren Ausbildungsnachweis, Windenfahrer Ihren Windenfahrerausweis, Fluglehrer Ihren Fluglehrerausweis, etc.,. Bitte achtet auch darauf das die Dokumente von Euch unterschrieben sind !
Pers_Checkliste GPL_bisher_alt
Sollte Ihr auf anderen Plätzen mit nicht Vereinsflugzeugen Starts durchführen, reicht uns einfach Kopien Eures Flugbuches oder entsprechender Startlisten ein, sodass wir diese Starts auch zur Kenntnis bekommen. Das erleichtert uns allen die Erfüllung der v.g. Anforderungen und erhält uns weiterhin den Spaß am Fliegen.
Für den Vorstand
Kai
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