Viel Wind um nix ???


Liebe Mitglieder,

wie vielleicht der Eine oder Andere schon gehört hat, gibt es seitens der Kreisstadt Bergheim bereits seit längerem Bestrebungen den Bau von erneuerbaren Energien im Umfeld von Bergheim zu forcieren.

Im Rahmen der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Bergheim „Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien“, geht es hier u.a. um mögliche Potentialflächen für Windräder. Eine dieser Windvorrangzonen liegt auf der Wiedenfelder Höhe (Fläche 5.3)

Windräder_02Gemäß unserer Genehmigung als Segelfluggelände durch die Bezirks-regierung Düsseldorf inkl. der mitgeltenden Flugplatzordnung (Platzrunde) heißt es gemäß Nr.IV, Pkt 13: „ Veränderungen des Segelfluggeländes und seiner Umgebung, die den Flugbetrieb beeinflussen können, …, sind der Genehmigungsbehörde unverzüglich anzuzeigen“.   

Da der Flugbetrieb nach unserer Einschätzung beeinflußt würde, falls es tatsächlich zum Bau der Windräder käme, haben wir auf eine mögliche Betroffenheit (Amtssprache) schriftlich hingewiesen. Der LSC Erftland e.V. wurde daraufhin seitens der Kreisstadt Bergheim eingeladen, um über die 126. Änderung im Flächennutzungsplan informiert zu werden und um einen mögliche Betroffenheit für den LSC festzustellen.

Wir haben die Vertreter der Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass der LSC aufgrund der genehmigten Platzrunde große Teile der Windvorrangzone 5.3 als Übungsraum für Ausbildungsflüge und, aufgrund der nördlich und südlich gelegenen Kontrollzonen, auch als An- und Abflugzone im Rahmen von Leistungsflügen nutzt. Hier konnte eine Zusage zur Begrenzung der Narbenhöhe der Windräder erwirkt werden, was für Investoren eher ungünstig ist. Ob es tatsächlich zur Bauausführung auf der Wiedenfelder Höhe kommt, steht derzeit noch nicht fest. Windräder_01                                                                                                         Nach derzeitiger rechtlicher Lage haben wir zwar einen Anspruch auf die Platzrunde und gemäß Luftverkehrs-gesetz,Luftverkehrs-zulassungs-ordnung und NfL I 92/13 auch auf einzuhaltende Mindest-abstände, jedoch nicht auf den betroffenen Teil des Übungsraum, da er außerhalb der vorgeschriebenen Abstände der Platzrunde liegt und nicht Teil unserer Genehmigung ist.

Nähere Infos zur 126. Änderung des Flächennutzungsplan (Pläne, Gutachten) findet Ihr auch auf der Internetseite der Kreisstadt Bergheim unter

http://www.bergheim.de/neuaufstellung-des-flaechennutzungsplans.aspx und

http://www.o-sp.de/bergheim/plan/uebersicht.php?L1=6&pid=19087

oder sprecht auch gerne den geschäftsführenden Vorstand direkt an.

Der Vorstand

Oliver Knischewski     Uwe Richter     Kai Hinterthan    Gerhard Marx

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